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AGB's

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der

nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich

vereinbart wird.

Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller diese Bedingungen als verbindlich an.

Die AGB`s wurden bereits mit dem Angebot zur

Kenntnis gebracht.

Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen

ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Unsere Angebote sind freibleibend; Liefermöglichkeiten vorbehalten. Aufträge werden

von uns schriftlich bestätigt und sind sodann für beide Seiten unwiderruflich.

Die angegebenen Maße , Gewichte und Leitungen die bildlichen Darstellungen sind

annähernd maßgebend, technische Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Preise verstehen sich ab Werk Brensbach, netto. Die erforderliche Verpackung wird

zum Selbstkostenpreis berechnet; sie wird nicht zurückgenommen. Im Falle des Rücktritts

vom Kaufvertrag verpflichtet sich der Besteller eine Abstandszahlung in Höhe von 20 %

vom Auftragswert netto zu bezahlen.

4. Lieferfristen und Termine können nur schriftlich verbindlich oder

unverbindlich vereinbart werden. Verzögerungen und Behinderungen durch unverschuldete

Umstände einschließlich Betriebsstörungen aller Art entbinden uns von der Einhaltung der

Lieferfrist und geben un in begründeten Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzforderungen hieraus können nicht geltend gemacht werden.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5. Der Versand der Ware ab Werk erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Auf besonderen Wunsch wird die Lieferung gegen Bruch und Diebstahl versichert,

die hierfür anfallenden Kosten werden separat berechnet. Wenn der Käufer die Versandart

nicht vorschreibt, wird sie von uns bestimmt, ohne Haftung für die beste Transportart oder

den vorteilhaftesten Frachtweg.

Wird in Ausnahmefällen frachtfreie Lieferung vereinbart, so hat der Empfänger die Fracht

zu verauslagen; unsere Forderungen werden um die Frachtkosten gekürzt.

Auch bei frachtfreier Lieferung reist die Ware auf Gefahr des Bestellers.

Entschädigungsansprüche für Transportschäden oder fehlende Frachtstücke sind direkt

bei dem Transporteuer geltend zu machen.

6. Entschädigungsansprüche für Beanstandungen bezüglich der Ware sind vom Verkäufer

direkt bei dem Transporteur geltend zu machen.

7. Die Preise verstehen sich ohne Einbau. Wird von uns ein Festpreis für die Montage

durch Werksmonteur vereinbart, so versteht sich dieser Preis für die Kosten der Arbeits-

und Reisestunden bei Stellung von Kost und Logis durch den Käufer. Monteurstunden

werden auf Stundenbasis abgerechnet. Stellt der Käufer Kost und Logis nicht,

werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

Die Montage erstreckt sich nur auf die von uns gelieferten Teile. Erforderlich Hilfskräfte bei

der Montage sind auf Kosten des Käufers von diesem zu stellen. Sämtliche Vorarbeiten an

den Gebäuden, wie Maurer-, Schmiede-, Elektro, Installations-, Zimmermannsarbeiten u.ä.

Sind vor Montagebeginn von Dritten auf Kosten des Käufers vorzunehmen.

Kleinere Nachspitzarbeiten werden unter Ausschluß jeglicher diesbezüglicher

Gewährleistungsansprüche durch Monteure der Verkäuferin ausgeführt.

Die hierfür anfallenden Kosten werden separat berechnet, sie sind nicht Bestandteil des

Vertrages. Bei Verzögerungen oder Behinderungen der Montage durch nicht oder

mangelhaft ausgeführte Vorbereitungsarbeiten haben wir das Recht, entstandene

Mehrkosten, insbesondere die nochmalige Entsendung unserer Monteure,

gesondert zu berechnen.

8. Die Abnahme der installierten Anlage erfolgt, sofern die Montage durch unsere Monteure

ausgeführt wird, nach Fertigstellung. Kommt es zu keiner Abnahme vor Ort, aus Gründen,

die der Käufer zu vertreten hat, so gilt die installierte Anlage dennoch als abgenommen.

9. Bei Verwendung handelsüblichen einwandfreien Materials, ordentliche Werkstattarbeit

und fachgemäße Montage durch unsere Monteure leisten wir für eigene Erzeugnisse ein

Jahr Garantie, sofern Schäden oder Betriebsstörungen nicht auf unsachgemäße

Behandlung im Betrieb des Käufers zurückzuführen sind.Beanstandungen in der

Garantiezeit müssen unverzüglich schriftlich gegenüber uns erfolgen.

Die beanstandeten Teile sind auf Verlangen vor Ersatzleistung frachtfrei an uns

einzusenden. Mit der Ersatzlieferung ist die Verpflichtung aus unserer Garantie erfüllt;

weitergehende Forderungen, insbesondere Schadenersatzansprüche sind

ausgeschlossen.Die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Voraussetzung für

Leistungen aus dieser Garantie.Störungen im Betrieb der Anlage, die ihre Ursache in vom

Käufer gegebener ungenügender Darstellung der Einbauverhältnisse haben sind nicht

Gegenstand der Gewährleistung. Für Handelsware übernehmen wir die uns seitens des

Lieferanten gewährte Garantiefrist, ansonsten wird Gewährleistung auf 6 Monate

beschränkt.

10. Zahlungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart:

binnen 8 Tagen nach Rechnung mit 2 % Skonto.

Binnen 20 Tagen ohne Abzug (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) auf eines unserer

Konten.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, werden gewährte

Sonderkonditionen, Rabatte oder ähnliches hinfällig. Es treten sodann die Listenpreise in

Kraft.

Bei Zahlungsverzug ab Mahnung und Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von

2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Schecks und Wechsel werden lediglich in besonderen Fällen erfüllungshalber

angenommen. Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers.

Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht festgestellten Gegenforderungen und die

Zurückhaltung aufgrund solcher Forderungen ist unzulässig.

Unsere Vertreter sind nicht Inkasso berechtigt !

Bei Bekanntwerden einer ungünstigen Entwicklung der Kreditfähigkeit des Käufers werden

unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Für laufende Verträge kann Vorauskasse oder

Sicherung verlangt werden; der Rücktritt vom Vertrag bleibt vorbehalten.

11. Rücknahme und Umtausch von Waren kann mit unserer vorherigen Zustimmung

erfolgen. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand sein. Für Rücknahmen und Umtausch

sind wir berechtigt, durch die anfallenden Kosten, 10% Aufschlag vom Netto-Warenwert zu

berechnen. Im Falle notwendiger Auffrischung können die hierfür entstandenen Kosten

zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

12. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Zinsen und

Kosten unser Eigentum.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr

veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung enstehenden Forderungen einschließlich

etwaiger Sicherheiten tritt der Käufer in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns ab.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist

ausgeschlossen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf den

Eigentumsvorbehalt ausdrücklich

hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

13. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Brensbach.

Auf die vertragliche Beziehung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, auch für Wechsel- oder

Scheckklagen ist das Amtsgericht Michelstadt, sofern der Käufer Vollkaufmann,

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder im

Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

14. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen

Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten,

die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden,

sofern sie den Punkt bedacht hätten.

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