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AGB's
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart wird.
Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller diese Bedingungen als verbindlich an.
Die AGB`s wurden bereits mit dem Angebot zur
Kenntnis gebracht.
Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen
ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Unsere Angebote sind freibleibend; Liefermöglichkeiten vorbehalten. Aufträge werden
von uns schriftlich bestätigt und sind sodann für beide Seiten unwiderruflich.
Die angegebenen Maße , Gewichte und Leitungen die bildlichen Darstellungen sind
annähernd maßgebend, technische Änderungen bleiben vorbehalten.
3. Preise verstehen sich ab Werk Brensbach, netto. Die erforderliche Verpackung wird
zum Selbstkostenpreis berechnet; sie wird nicht zurückgenommen. Im Falle des Rücktritts
vom Kaufvertrag verpflichtet sich der Besteller eine Abstandszahlung in Höhe von 20 %
vom Auftragswert netto zu bezahlen.
4. Lieferfristen und Termine können nur schriftlich verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden. Verzögerungen und Behinderungen durch unverschuldete
Umstände einschließlich Betriebsstörungen aller Art entbinden uns von der Einhaltung der
Lieferfrist und geben un in begründeten Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzforderungen hieraus können nicht geltend gemacht werden.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5. Der Versand der Ware ab Werk erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Auf besonderen Wunsch wird die Lieferung gegen Bruch und Diebstahl versichert,
die hierfür anfallenden Kosten werden separat berechnet. Wenn der Käufer die Versandart
nicht vorschreibt, wird sie von uns bestimmt, ohne Haftung für die beste Transportart oder
den vorteilhaftesten Frachtweg.
Wird in Ausnahmefällen frachtfreie Lieferung vereinbart, so hat der Empfänger die Fracht
zu verauslagen; unsere Forderungen werden um die Frachtkosten gekürzt.
Auch bei frachtfreier Lieferung reist die Ware auf Gefahr des Bestellers.
Entschädigungsansprüche für Transportschäden oder fehlende Frachtstücke sind direkt
bei dem Transporteuer geltend zu machen.
6. Entschädigungsansprüche für Beanstandungen bezüglich der Ware sind vom Verkäufer
direkt bei dem Transporteur geltend zu machen.
7. Die Preise verstehen sich ohne Einbau. Wird von uns ein Festpreis für die Montage
durch Werksmonteur vereinbart, so versteht sich dieser Preis für die Kosten der Arbeits-
und Reisestunden bei Stellung von Kost und Logis durch den Käufer. Monteurstunden
werden auf Stundenbasis abgerechnet. Stellt der Käufer Kost und Logis nicht,
werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
Die Montage erstreckt sich nur auf die von uns gelieferten Teile. Erforderlich Hilfskräfte bei
der Montage sind auf Kosten des Käufers von diesem zu stellen. Sämtliche Vorarbeiten an
den Gebäuden, wie Maurer-, Schmiede-, Elektro, Installations-, Zimmermannsarbeiten u.ä.
Sind vor Montagebeginn von Dritten auf Kosten des Käufers vorzunehmen.
Kleinere Nachspitzarbeiten werden unter Ausschluß jeglicher diesbezüglicher
Gewährleistungsansprüche durch Monteure der Verkäuferin ausgeführt.
Die hierfür anfallenden Kosten werden separat berechnet, sie sind nicht Bestandteil des
Vertrages. Bei Verzögerungen oder Behinderungen der Montage durch nicht oder
mangelhaft ausgeführte Vorbereitungsarbeiten haben wir das Recht, entstandene
Mehrkosten, insbesondere die nochmalige Entsendung unserer Monteure,
gesondert zu berechnen.
8. Die Abnahme der installierten Anlage erfolgt, sofern die Montage durch unsere Monteure
ausgeführt wird, nach Fertigstellung. Kommt es zu keiner Abnahme vor Ort, aus Gründen,
die der Käufer zu vertreten hat, so gilt die installierte Anlage dennoch als abgenommen.
9. Bei Verwendung handelsüblichen einwandfreien Materials, ordentliche Werkstattarbeit
und fachgemäße Montage durch unsere Monteure leisten wir für eigene Erzeugnisse ein
Jahr Garantie, sofern Schäden oder Betriebsstörungen nicht auf unsachgemäße
Behandlung im Betrieb des Käufers zurückzuführen sind.Beanstandungen in der
Garantiezeit müssen unverzüglich schriftlich gegenüber uns erfolgen.
Die beanstandeten Teile sind auf Verlangen vor Ersatzleistung frachtfrei an uns
einzusenden. Mit der Ersatzlieferung ist die Verpflichtung aus unserer Garantie erfüllt;
weitergehende Forderungen, insbesondere Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen.Die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Voraussetzung für
Leistungen aus dieser Garantie.Störungen im Betrieb der Anlage, die ihre Ursache in vom
Käufer gegebener ungenügender Darstellung der Einbauverhältnisse haben sind nicht
Gegenstand der Gewährleistung. Für Handelsware übernehmen wir die uns seitens des
Lieferanten gewährte Garantiefrist, ansonsten wird Gewährleistung auf 6 Monate
beschränkt.
10. Zahlungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart:
binnen 8 Tagen nach Rechnung mit 2 % Skonto.
Binnen 20 Tagen ohne Abzug (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) auf eines unserer
Konten.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, werden gewährte
Sonderkonditionen, Rabatte oder ähnliches hinfällig. Es treten sodann die Listenpreise in
Kraft.
Bei Zahlungsverzug ab Mahnung und Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von
2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Schecks und Wechsel werden lediglich in besonderen Fällen erfüllungshalber
angenommen. Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers.
Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht festgestellten Gegenforderungen und die
Zurückhaltung aufgrund solcher Forderungen ist unzulässig.
Unsere Vertreter sind nicht Inkasso berechtigt !
Bei Bekanntwerden einer ungünstigen Entwicklung der Kreditfähigkeit des Käufers werden
unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Für laufende Verträge kann Vorauskasse oder
Sicherung verlangt werden; der Rücktritt vom Vertrag bleibt vorbehalten.
11. Rücknahme und Umtausch von Waren kann mit unserer vorherigen Zustimmung
erfolgen. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand sein. Für Rücknahmen und Umtausch
sind wir berechtigt, durch die anfallenden Kosten, 10% Aufschlag vom Netto-Warenwert zu
berechnen. Im Falle notwendiger Auffrischung können die hierfür entstandenen Kosten
zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
12. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Zinsen und
Kosten unser Eigentum.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung enstehenden Forderungen einschließlich
etwaiger Sicherheiten tritt der Käufer in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns ab.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist
ausgeschlossen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf den
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich
hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
13. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Brensbach.
Auf die vertragliche Beziehung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, auch für Wechsel- oder
Scheckklagen ist das Amtsgericht Michelstadt, sofern der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder im
Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
14. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten,
die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden,
sofern sie den Punkt bedacht hätten.
HBSM-Design
